AGB und QUALITÄTSCHART 

Effekvität
Um sämtliche Missverständnisse und/oder Planungsirrtümer zu vermeiden, muss jede Anfrage ausschließlich per Mail an folgende Adresse geschickt werden: petsitting@pt.lu 

Wir verpflichten uns, auf ihre Anfragen innerhalb von 72 Stunden zu antworten (außer an Wochenenden und arbeitsintensiven Perioden besonders während der Schulferien). 

Erstes Treffe,
Ein erstes Treffen mit einer maximalen Dauer von 30 Minuten, um Sie kennenzulernen und Bekanntschaft mit Ihrem Haustier zu machen ist pflicht. Bei dieser Zusammenkunft werden die notwendigen Informationen ausgetauscht, um eine optimale Versorgung Ihres Haustiers zu erreichen.

Vertrag

Jede Leistung ist durch einen ordnungsgemäß ergänzten und von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag formalisiert. Dieser Vertrag beinhaltet alle Informationen, die für das Wohlergehen Ihres Haustiers nötig sind. Wir bieten Verträge mit begrenzter und unbegrenzter Dauer an, bitte zögern Sie nicht, sich darüber zu erkundigen.

Bedingungen
Ihr Haustier muss unbedingt: 
- eine Marke tragen, bzw tätowiert oder gechipt sein, wenn es Zutritt nach draußen hat

- einer regelmäßige Anti-Parasiten Behandlung unterzogen worden sein

- die vorgeschriebenen Impfungen haben
- nicht aggressiv sein 

Falls keine regelmäßige Anti-Parasiten-Behandlung besteht und/oder die Impfungen nicht auf dem neusten Stand sind, werden wir Sie auffordern uns per Unterschrift der Verantwortung zu entheben, sollte es während unserer Intervention zu einer Krankheit oder Infektion kommen.

Rasse
Aus Versicherungsgründen behält sich Petsitting SàRL das Recht vor, einige, als gefährlich eingestufte Hunderassen nicht anzunehmen (insbesondere Kategorien I und II ), einschließlich auf Angriff oder Verteidigung trainierte Hunde sowie einige größere Hunderassen oder diejenigen, die zu viel Risiko repräsentieren. 

Versicherung
Die Gesellschaft Petsitting SàRL hat eine Berufs- und Haftpflichtversicherung. Die für Petsitting SàRL agierenden Versicherungsgesellschaften übernehmen keine Verantwortung  im Falle einer Falscherklärungen des Eigentümers das Tier betreffend, insbesondere den Gesundheitszustand des Letzteren, seine Impfungen, die Tätowierung, die medizinische Vorgeschichte betreffend. Schäden, die durch das Tier entstehen gehen in diesem Fall zu Lasten des Eigentümers. 

Nahrung
Nahrung des Tieres werden von den Eigentümern gestellt. Bedarfsfall verpflichtet sich die Gesellschaft, den nötigen Bestand auf Ihre Kosten zu besorgen. 

Spaziergänge 

Während der Spaziergänge in der Stadt bzw aufgrund der kommunalen Regelung, die für den Bereich des Spaziergangs gelten, werden die Hunde zwingend an der Leine geführt. Außerhalb dieser Zonen kann, wenn der Hund gehorsam ist, ein progressiver bzw vollständige Freilauf durchgeführt werden.

Notfall
In dringenden Fällen behält sich Petsitting SàRL vor, ein Tier behandeln zu lassen, sollte dies infolge einer Krankheit oder eines Unfalles nötig sein. Die Tierarztkosten und eventuell andere anfallende Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers des Tieres, der sich verpflichtet, Petisitting SàRL,  gegen Vorlage der Quittungen und der Diagnostik des Tierarztes, die Kosten zurückzuzahlen. 

Gültigkeit des Angebots 
Die Angebote sind rechtsgültig 15 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum des Angebots für Anfragen, die über 3 Monate im voraus gestellt worden sind und 7 Kalendertage für Anfragen, die weniger als 3 Monate im voraus gestellt worden sind. Anfragen, die weniger als 15 Kalendertage im voraus gestellt worden sind haben eine Gültigkeitsdauer von 48 Stunden.

Reservierung und Bezahlung 
Um eine Verfügbarkeit zu garantieren muss die Reservierung zwingend via Rückmail getätigt werden und die fällige Summe spätestens bis zum auf dem Angebot angegebenen Gültigkeitsdatum bezahlt sein.

1. Bezahlung der Leistungen DOGWALKING (Spaziergänge) und DAYCARE (Hundetagesstätte)
Die Bezahlung der Leistung ist bei Erhalt der Rechnung fällig, die am Monatsende nach der Abrechung verschickt wird. Rechnungsbetrag ohne Abzug, mit Banküberweisung auf unser Konto BCEE LU97 0019 2655 9715 7000 

2. Bezahlung der Leistung MUPPESTUFF (Hundehotel)
50 % Anzahlung bei der Reservierung zu zahlen vor dem auf dem Angebot angegebenen Fälligkeitsdatum, Restbetrag fällig am letzten Aufenthaltstag, Rechnungsbetrag ohne Abzug, mit Banküberweisung auf unser Konto BCEE LU97 0019 2655 9715 7000 

Annulierung
1. Leistung DOGWALKING und DAYCARE 
Jede Annullierung muss am Vortag bis 10 Uhr morgens erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der Spaziergang bzw der Tag der Beaufsichtigung in seiner Vollständigkeit in Rechnung gestellt.

2. Leistung MUPPESTUFF 
Jede Annullierung muss spätestens 60 Kalendertage im voraus erfolgen. Darüberhinaus wird die Anzahlung nicht zurückbezahlt. Für jede Annullierung weniger als 30 Kalendertage im voraus wird der Gesamtbetrag des Auftrags berechnet.

 

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN MUPPESTUFF

ARTIKEL 1: Identifizierung und Impfung 

Es sind nur Hunde zugelassen die indentifiziert sind (tätowiert oder gechipt) und deren Impfungen gegen

- Staupe

- Parvovirose

- Leptospirose der Hunde (CHLP)

- Zwingerhusten (Pneumodog oder Nobivack intranasal)

Auf dem neusten Stand sind (datiert mehr als 15 Tage und weniger als ein Jahr).
Die Impfung gegen Tollwut ist dringend empfohlen aber nicht obligatorisch. Der Gesundheitspass und die Identifizierungsdokumente müssen der Pension für die Dauer des Aufenthaltes Zur Verfügung gestellt werden.

Der Eigentümer muss sich bewusst sein, dass der Hund, trotz der Impfung, riskiert, den Zwingerhusten zu bekommen infolge des Eingesperrtseins und des Lebens in der Gruppe mit anderen Hunden.  PETSITTING SàRL kann bei einer Infektion trotz Impfung nicht zur Verantwortung gezogen werden, wird aber eine Behandlung anordnen im Falle dass Symptome während der Zeitdauer der Beaufsichtigung auftreten.

In den folgenden Fällen kann die Pension nicht zur Verantwortlichkeit gezogen werden bei Entlaufen, Krankheit oder Tod des Tieres

- Impfungen nicht auf dem neusten Stand oder ohne Unterschrift (Leptospirose/Zwingerhusten / TCL)

- keine oder unlesbare Identifikation

- kein Gesundheitspass oder nicht aktuelle Identifikationsdokumente

Artikel 2 : Annahme- und Verweigerungsbedingungen für das Tier 

PETSITTING SàRL behält sich das Recht vor, den Eingang eines Tieres abzulehnen, das sich als krank oder ansteckend erweist. Läufigen Weibchen und nicht kastrierte Rüden sind in der Pension nicht zugelassen.Die Eigentümer von nicht sterilisierten Weibchen müssen am Tag des Eintritts in die Pension vertraglich festlegen, wann die Läufigkeit war. 

Die Tiere müssen eine äußere (Flöhe und Zecken) und innere (Wurmmittel) Anti-Parasiten Behandlung gehabt haben vor dem Eintritt in die Pension. Es wird empfohlen, das Tier 15 Tage nach dem Aufenthalt zu entwurmen. Die Pension lehnt jede Verantwortung ab sollte das Tier nach dem Aufenthalt in der Pension Parasiten haben, wenn die Anti-Parasiten-Behandlung, die vor dem Eintritt in die Pension gemacht wurde nicht wirksam wäre.

Sollte eine Parasitenbefall festgestellt werden, der nachteilig für die gute Hygiene der Pension ist oder ein Gesundheitsrisiko aufweist, wird das Tier auf Kosten der Eigentümer einer Desinfektion oder einem Besuch beim Tierarztes unterworfen.

Artikel 3 : persönliche Gegenstände
Die Pension nimmt  persönliche Gegenstände entgegen (Spielzeuge, Teppiche, Körbe), lehnt aber jegliche Verantwortung im Falle einer Beschädigung ab. 

Artikel 4 : Krankheiten und Unfälle 
Der Eigentümer verpflichtet sich, PETSITTING SàRL über eventuellen Gesundheits- und/oder Charakterprobleme oder tierärztliche Behandlungen seines Tieres in Kenntnis zu setzen.Im Falle von Krankheit, Unfall oder Verletzung des Tieres, die sich während des Aufenthaltes in der Einrichtung ereignen, gibt der Eigentümer  PETSITITNG SàRL die Einwilligung, die nötigen  Versorgungen vornehmen zu lassen. Die bei diesen Versorgungen anfallenden Kosten werden vom Eigentümer, gegen Vorlage der vom Tierarzt kommenden Beweise, zurückgezahlt.

Im Falle eines Bisses oder von einem anderen Hund zugefügte Verletzung, ist der Eigentümer des dafür verantwortlichen Tieres verpflichtet, die anfallenden Kosten zu übernehmen.
Es wird präzisiert, dass die Hygiene und die Desinfektion der Gebäude täglich gewährleistet sind. Die Pension ist für die Gesundheit des Tieres niemals verantwortlich: ihre in diesem Bereich einzige Verpflichtung besteht darin, bei verdächtige Anzeichen, den Pensionsgast von einem von der Einrichtung gewählten Tierarzt untersuchen zu lassen und den eventuellen Anweisungen, auf Kosten des Eigentümers des Tieres, Folge zu leisten.

Der Eigentümer, der eine Tierhaftpflichtversicherung für sein Tier abgeschlossen haben muss, bleibt verantwortlich für alle eventuellen Schäden, die von seinem Tier während des Aufenthalts in der Pension verursacht werden, außer bei annerkannter grober Fahrlässigkeit, die der PETSITTING SàRL zuzuschreiben ist. Die Übergabe des Tieres in die Pension schließt keine einfache Verantwortungsübertragung ein.

Demnach stellen Zerstörungen, außer die Beschädigung der Grünflächen, die Lärmbelästigung oder die Verunreinigung (Urin, Kot, Blut der Läufigkeit...), im Inneren der Gebäude eine zusätzliche Fakturierung dar.

Der Eigentümer gibt sein Tier in Obhut wissend, dass die Gitterhöhe 1,60m beträgt, dementsprechend kann die Pension bei Weglaufen nicht verantwortlich gemacht werden.

Artikel 5 : Tod des Tieres 

Im Todesfall des Tieres während des Aufenthaltes wird eine Autopsie angeordnet, die die Todesursachen bestimmen wird. Ein vom Tierarzt verfasster Bericht und eine Bescheinigung werden dem Eigentümer, auf Kosten des Letzteren, ausgehändigt. Bei Tieren im Alter von 13 oder älter wird keine Obduktion vorgenommen, außer bei ausdrücklicher Anfrage des Besitzers. 

Artikel 6 : Aussetzen

Falls das Tier nicht zum im Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt abgeholt werden kann, verpflichtet sich der Kunde, PETSITTING SàRL zu benachrichtigen.15 Tage nach dem Auslaufen des im Vertrag vorgesehenen Zeitpunktes, darf die Pension das Tier einem Tierschutzverein/Tierasyl  anvertrauen  und alle entstandenen Kosten und Auslagen werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt. 

Artikel 7 : Fakturierung
Der Tagespreis schließt ein die Unterbringung und ein einstündiger Spaziergang oder mehr im Laufe des Tages.

Der Kunde verpflichtet sich, Nahrung, Leckereien und jedes andere gewöhnliche Futter zu liefern. Jeder Pensionsgast wird täglich eine, seiner gewöhnlichen Diät entsprechende, Mahlzeit bekommen.

Der Ankunfts- und Abholungstag werden beide in Rechnung gestellt egal zu welcher Uhrzeit die Ankunft und das Abholen erfolgen.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die medizinischen und chirurgischen Kosten zu Lasten des Tiereigentümers gehen. 

Artikel 8: Reservierung 

Jeder reservierte Aufenthalt ist ein bestätigter Aufenthalt, selbst wenn der Eigentümer sein Tier vorzeitig aus der Pension abholt.